Rechtsgrundlage zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Longevity Gesellschaft e.V. bemüht sich, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen zur Barrierefreiheit gemäß § 10a des behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ...

... ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.deutsche-longevity-gesellschaft.de.

Wir orientieren uns an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Wir möchten dafür sorgen, dass unsere Website www.deutsche-longevity-gesellschaft.de für alle Nutzer barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich ist im Sinne des BFSG. Wir achten darauf, folgenden Standard in der Konformitätsstufe AAA einzuhalten – Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt von www.deutsche-longevity-gesellschaft.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt. Die Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Es bestehen folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zum Zeitpunkt der Erstellung:

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte der Website sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

• Videos: Eingebettete Videos verfügen derzeit teilweise nicht über Untertitel oder Audiobeschreibungen.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

• Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Hotels liegen (z. B. eingebettete Karten von Drittanbietern), sind unter Umständen nicht barrierefrei.
• Inhalte, die nach § 2 Abs. 3 WZG von der Richtlinie ausgenommen sind, wie z.Bsp. Archivmaterial.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. September 2025 erstellt und basiert auf einer Selbsteinschätzung. Künftige Updates der Website werden regelmäßig im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft. Die Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Barriere melden

Ihnen ist eine Barriere auf www.deutsche-longevity-gesellschaft.de aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung!

Bitte teilen Sie uns mit:
• auf welcher Seite oder bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind,
• und wenn möglich, den genauen Link zur betreffenden Seite.

Kontakt für Rückmeldungen:
Deutsche Longevity Gesellschaft e.V.
Neunzig Str. 1
D-40625 Düsseldorf
📧 buero@deutsche-longevity-gesellschaft.de

Beschwerdeverfahren

Sollten Sie auf eine Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Durchsetzungsverfahren:

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW), § 10a

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW beim:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Friedrichstr. 62-80
DE–40190 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website:
https://www.mags.nrw/barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

info@schlichtungsstelle-bgg.de.