Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. September 2025 erstellt und basiert auf einer Selbsteinschätzung. Künftige Updates der Website werden regelmäßig im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft. Die Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Barriere melden
Ihnen ist eine Barriere auf www.deutsche-longevity-gesellschaft.de aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung!
Bitte teilen Sie uns mit:
• auf welcher Seite oder bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind,
• und wenn möglich, den genauen Link zur betreffenden Seite.
Kontakt für Rückmeldungen:
Deutsche Longevity Gesellschaft e.V.
Neunzig Str. 1
D-40625 Düsseldorf
📧 buero@deutsche-longevity-gesellschaft.de
Beschwerdeverfahren
Sollten Sie auf eine Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Durchsetzungsverfahren:
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW), § 10a
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW beim:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Friedrichstr. 62-80
DE–40190 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: https://www.mags.nrw/barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de.